§ 5 VStG (Verschulden; Fahrlässigkeit; kein Kontrollsystem)
§ 9 Abs 2 VStG (Verantwortlicher Beauftragter; Bestellung, keine, „Baustellenverantwortlicher“; Nachweis, keiner, Zeugenaussage)
§ 20 VStG (außerordentliche Strafmilderung; keine, Unbescholtenheit)