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VwGH 2. 7. 1998, 98/20/0161 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1999/1899ZfV 1999, 777

§ 33 Abs 1 VwGG (formelle Klaglosstellung; materielle Klaglosstellung; Wegfall des rechtlichen Interesses an einer Sachentscheidung; ex-lege Außerkrafttreten des angefochtenen Bescheides)

VwGH 02.07.1998, 98/20/0161

Im vorliegenden Fall ist der angef B ex lege außer Kraft getreten, sodass die Beschw gegenstandslos wurde, ohne dass dies durch formelle Klaglosstellung bewirkt worden wäre. Für den Bf besteht - auch unter Berücksichtigung seiner Erklärung, klaglos gestellt zu sein - kein Interesse mehr an einer Sacherledigung des VwGH in der gegenständl Beschwerdesache. Die Beschw war daher in sinngem Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verf einzustellen.

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