§ 33 Abs 1 VwGG (formelle Klaglosstellung; materielle Klaglosstellung; Wegfall des rechtlichen Interesses an einer Sachentscheidung; ex-lege Außerkrafttreten des angefochtenen Bescheides)
VwGH 02.07.1998, 98/20/0161
Im vorliegenden Fall ist der angef B ex lege außer Kraft getreten, sodass die Beschw gegenstandslos wurde, ohne dass dies durch formelle Klaglosstellung bewirkt worden wäre. Für den Bf besteht - auch unter Berücksichtigung seiner Erklärung, klaglos gestellt zu sein - kein Interesse mehr an einer Sacherledigung des VwGH in der gegenständl Beschwerdesache. Die Beschw war daher in sinngem Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verf einzustellen.