§ 33 Abs 1 VwGG (formelle Klaglosstellung; materielle Klaglosstellung; Wegfall des rechtlichen Interesses an einer Sachentscheidung; Beschwerde gegen Versagung von Asyl; Auswanderung des Beschwerdeführers)
VwGH 02.07.1998, 98/20/0030
Mit dem angef B vom 15. 10. 1997 wies der BM die vom Bf gegen den B des Bundesasylamtes vom 16. 9. 1997, mit dem sein AusdehnungsA abgewiesen worden war, erhobene Berufung mit der Begründung ab, dem Bf fehle es an der grundlegenden Voraussetzung für eine Ausdehnung der Asylgewährung iSd § 4 AsylG 1991, weil seinem Vater kein Asyl gewährt worden sei.