§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; minderer Grad des Versehens; Fristenversäumung um eine Woche wegen Überblätterns einer Kalenderwoche in Fristenbruch; Jahreswechsel; Übertragung von Fristen in neuen Kalender)
VwGH 21.04.1998, 98/18/0013