§ 26 Abs 2 VwGG (Bescheidbeschwerde, Erhebung vor Zustellung an Beschwerdeführer, sofern einer Partei zugestellt; keine Anwendung bei verwaltungspolizeilichem Auftrag, der nicht an den Beschwerdeführer ergangen ist)
§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation; Möglichkeit der Rechtsverletzung keine; Bescheid an weitere Wohnungseigentümer, keine Wirkung, keine Möglichkeit der Rechtsverletzung)