§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde unzulässige, Instanzenzugserschöpfung mangelnde; Zurückweisung der Beschwerde des A gegen den nur über Berufung des B ergangenen, bestätigenden Berufungsbescheid)
VwGH 18.02.1998, 97/03/0316
Die Beschw erweist sich schon deshalb als nicht zulässig, weil die Bfin in Ansehung des hier vorliegenden, den B des LH bestätigenden B des BM, der infolge Berufung einer anderen Partei - und nicht zufolge einer Berufung der Bfin - erlassen wurde, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges nicht beschwerdelegitimiert ist (VwGH 24.09.1997, 97/03/0160). Zurückw der Beschw gem § 34 Abs 1 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung.