§ 16 Abs 1 lit c StVO (Überholen; von zwei Fahrzeugen, Willensentschluss ob ein oder zwei Überholvorgänge; Übertretung, Anzahl der Fahrzeuge kein wesentliches Tatbestandsmerkmal)
VwGH 22.04.1998, 98/03/0035
1. Zur Beurteilung, ob es sich beim Überholen von zwei Fahrzeugen um einen einzigen Überholvorgang gehandelt hat, ist die nachvollziehbar begründete Feststellung erforderl, dass dem Überholmanöver der Willensentschluss zugrundelag, beide Fahrzeuge in einem Zug zu überholen (VwGH 24.09.1997, 97/03/0095). Daran fehlt es im BeschwFall. Aufhebung.