§ 45 Abs 1 StVO (Ausnahmebewilligung, auf Antrag durch Bescheid; genaue Angabe der Fahrzeuge oder der Ladungen erforderlich)
VwGH 31.07.1998, 98/02/0059
Die Bf haben ausdrückl beantragt, „eine AusnahmeBew für sämtl Schotter-, Kies- und Sandtransporte auf den Güterwegen Eigelsberg I, II und III sowohl mit unseren eigenen Fahrzeugen als auch mit den Fahrzeugen der Selbstabholer zu erteilen, uzw in der Form, dass bei diesen Transporten nur mehr die ges Gewichtsbeschränkungen platzgreifen“.