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VwGH 31. 7. 1998, 97/02/0489 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1999/1842ZfV 1999, 764

§ 2 Abs 1 Z 5 StVO Begriffsbestimmung, Fahrstreifen; Fahrbahnteil, dessen Breite für die Fortbewegung einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreicht, unter Umständen unter 2,5 m Breite)

§ 24 Abs 3 lit d StVO (Parkverbot, Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben; kein Abstellen auf eine konkrete Mindestbreite für den jeweiligen Fahrstreifen)

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