§ 29b Abs 4 StVO (dauernd stark gehbehinderte Person, Ausfolgung eines Ausweises über diesen Umstand über Ansuchen; Feststellung der dauernden starken Gehbehinderung durch ärztlichen Sachverständigen; Amtsgutachten, Privatgutachten)
VwGH 19.06.1998, 97/02/0354