§ 84 Abs 2 StVO (Verbot von Werbungen und Ankündigungen an Straßen außerhalb von Ortschaften innerhalb von 100 m vom Fahrbahnrand)
§ 84 Abs 3 StVO (Ausnahmebewilligung vom Verbot des Abs 2; Voraussetzungen; erhebliches Interesse, Hinweis auf Fremdenverkehrseinrichtungen, große Sportstätten, „Schießsportarena Zangtal“)