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VwGH 23. 6. 1998, 96/08/0095 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 1999/1822ZfV 1999, 756

§ 39 Abs 1 Z 2 AlVG (Sondernotstandshilfe; Voraussetzungen; keine Beschäftigung wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeit; Geeignetheit einer Unterbringungsmöglichkeit; psychische und physische Labilität des Kindes)

VwGH 23.06.1998, 96/08/0095

Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Unterbringung bei einer Tagesmutter bei den „Frauen im Brennpunkt“ in Innsbruck eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit iSd § 39 Abs 1 Z 2 AlVG darstellt. Die Bf bestreitet dies. Sie verweist auf ein ärztl Attest, wonach das Kind außerordentl sensibel und feinfühlend und dem Druck, von seiner Mutter getrennt zu werden, vermutl nicht gewachsen sei. Der das Kind behandelnde Arzt führt in diesem Schreiben weiters aus, er rate, dass das Kind noch ein Jahr bei seiner Mutter verbringen dürfe, um psych Schäden bei dem Kind zu vermeiden.

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