§ 56 Abs 1 ASVG (Ordnungsbeiträge; keine oder keine rechtzeitige Abmeldung; Verpflichtung zur Weiterentrichtung von Beiträgen; Kenntnis des Versicherungsträgers vom Ende des Beschäftigungsverhältnisses)
§ 56 Abs 1 ASVG (Ordnungsbeiträge; keine oder keine rechtzeitige Abmeldung; Verpflichtung zur Weiterentrichtung von Beiträgen; Kenntnis des Versicherungsträgers vom Ende des Beschäftigungsverhältnisses)