§ 4 Abs 2 ASVG (Begriff des Dienstnehmers; Dienstverhältnis; Werkvertrag; persönliche Abhängigkeit; Befugnis zur Vertretung; Verpflichtung, im Verhinderungsfall für Vertretung zu sorgen; sanktionslose Ablehnung einzelner Arbeitsleistungen; generelle Vertretungsmöglichkeit; Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit auf bestimmte vertretende Personen; kleiner Kreis der für Vertretung in Betracht kommenden Personen)
VwGH 02.12.1997, 95/08/0254