§ 49 Abs 2 AlVG (Kontrollmeldungen; Rechtsfolgen der Nichteinhaltung; Nichtvorhandensein zur Vorlage aufgetragener Belege kein Entschuldigungsgrund für Nichteinhaltung der Kontrollmeldung)
VwGH 23.06.1998, 95/08/0032
Mit B des Arbeitsamtes Versicherungsdienste vom 29. 11. 1994 wurde ausgesprochen, der Bf erhalte wegen Nichteinhaltung der für 23. 9. 1994 vorgeschriebenen Kontrollmeldung für die Zeit vom 23. 9. 1994 bis zum 10. 10. 1994 und wegen Nichteinhaltung der für den 21. 10. 1994 vorgeschriebenen Kontrollmeldung für die Zeit vom 21. 10. 1994 bis zum 24. 10. 1994 keine Notstandshilfe.