§ 23 Abs 3 WSHG (behördliche Aufsicht über Pflegeheime; bescheidmäßiger Auftrag zur Behebung festgestellter Mängel; hygienische Erfordernisse; Anbringung von Desinfektionsmittelspendern)
VwGH 23.06.1998, 97/08/0509
Nach § 23 Abs 3 WSHG hat die Aufsichtsbeh Pflegeheime und Wohnheime hinsichtl der in Abs 1 bezeichneten Erfordernisse period zu überprüfen und den Rechtsträgern der Heime mit B die Behebung festgestellter Mängel unter Setzung einer angemessenen Frist aufzutragen.