§ 26 Abs 2 Z 3 BSHG (Bewilligung zum Betrieb eines Pflegeheimes; Voraussetzungen; sachliche und personelle Voraussetzungen für einen entsprechenden Betrieb; Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen)
VwGH 23.06.1998, 95/08/0073
Mit dem angef B wurde dem A der Bf auf Erteilung der Bewilligung zum Betrieb des von ihr geführten Pflegeheimes keine Folge gegeben, da die sachl und personellen Voraussetzungen für einen einer zeitgemäßen, fachgerechten Sozialhilfe entsprechenden Betrieb nicht sichergestellt seien (vgl § 26 Abs 2 Z 3 BSHG). Die Beurteilung der Frage, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, bedarf des Beweises durch Sachverständige. Die bel Beh hat diesbezügl Befund und Gutachten verschiedener Sachverständiger eingeholt. Danach waren die sachl und personellen Voraussetzungen für einen einer zeitgemäßen, fachgerechten Sozialhilfe entsprechenden Betrieb aufgrund einer Reihe von im Einzelnen angeführten Mängeln (zur Zeit der Antragstellung) nicht sichergestellt.