§ 1 HVG (Dienstbeschädigung; Begriff, Kausalität; direkter Weg, Begriff)
VwGH 01.07.1998, 96/09/0167
Die Kausalitätsbeurteilung der bel Beh beruht erkennbar auf der vom VwGH bereits mit Erk v 01.10.1997, 96/09/0030, abgelehnten Rechtsansicht, allein die Länge der vom Bf gewählten Strecke sei ausreichend, um den Versicherungsschutz nach dem HVG verneinen zu können. Dieses Argument muss nach der im BeschwFall gegebenen Sachlage schon deshalb versagen, weil die konkrete Unfallstelle auf einem Abschnitt des von der bel Beh als geschützt beurteilten (direkten) Weges lag. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.