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VwGH 21. 11. 1997, 96/19/3392 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, ART 6)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, ART 6ZfV 1999/1806ZfV 1999, 751

(Aufenthaltsrecht; unabhängiges Tribunal)

VwGH 21.11.1997, 96/19/3392

Der Bf erachtet sich in seinem Recht auf E der gegenständl VerwAngelegenheit durch ein unabhängiges Tribunal iSd Art 6 MRK verletzt. Dabei verkennt er jedoch, dass eine E darüber, ob es einem Fremden gestattet werden soll, im Bundesgebiet zu bleiben, keine E über zivile Rechte oder strafrechtl Anschuldigungen iSd Art 6 MRK betrifft. Art 6 Abs 1 MRK ist daher im vorliegenden Fall nicht anwendbar (EKMR 3. 5. 1993, ÖJZ 1994, 34). Die Frage, die in der vom Bf idZ zitierten E des EGMR vom 23. 10. 1995, Gradinger gegen Österreich, ZVR 1996, 12, releviert wurde, ob der VwGH (im BeschwVerf gegen einen in VerwStrafsachen ergangenen B) als Tribunal iSd Art 6 Abs 1 MRK zu qualifizieren ist, kann nach dem Vorgesagten hier dahingestellt bleiben.

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