§ 24 Abs 1 FSG (Entziehung der Lenkberechtigung; Lenkberechtigte, bei denen die Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkberechtigung nicht mehr gegeben sind)
§ 41 Abs 1 FSG (Übergangsbestimmung, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren, Zuendeführung nach alter Rechtslage, Begriff des Anhängigseins des Verfah- rens)