§ 66 Abs 2 lit f KFG (Verkehrszuverlässigkeit; Übertretung maßgebender Verkehrsvorschriften unter besonders gefährlichen Verhältnissen; Befahren einer Richtungsfahrbahn einer Autobahn entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung; Zurückfahren auf dem Pannenstreifen bei Stau)
VwGH 25.08.1998, 97/11/0032