§ 11 Abs 1 Sbg JagdG 1993 (Recht zur Eigenjagd)
§ 11 Abs 2 lit a Sbg JagdG 1993 (Recht zur Eigenjagd auch für eine an der Grenze Salzburgs gelegene Grundfläche unter 115 ha, wenn diese Grundfläche mit einer Grundfläche desselben Eigentümers im angrenzenden Bundesland zusammenhängt)