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VwGH 9. 9. 1998, 98/04/0139 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1999/1779ZfV 1999, 744

§ 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 13 Abs 3 und 5 )

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Absehen von der Entziehung, vorwiegendes Gläubigerinteresse; notwendiges Vorliegen erforderlicher liquider Mittel; keine bei Fortbestehen von Verbindlichkeiten)

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