§ 354 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Genehmigung eines Versuchsbetriebes, Rechtsmittelausschluss)
VwGH 09.09.1998, 98/04/0130
Der mitbet Partei wurde mit B der BH für ihre näher bezeichnete Betriebsanlage ein einjähriger Versuchsbetrieb für den Austausch der beiden Imprägnierkanäle Nr 1 und 2 gegen einen neuen Imprägnierkanal Nr 4 gem §§ 333 und 354 GewO 1994 unter einer Reihe von Auflagen gewerbebehördl genehmigt. Die vom Bf dagegen erhobene Berufung wurde mit angef B des LH gem § 66 Abs 4 AVG iVm § 354 GewO 1994 zurückgewiesen.