§ 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, strafgerichtliche Verurteilung ua wegen versuchtem schweren Betrug, Persönlichkeitsbeurteilung, Prognoseentscheidung)
VwGH 09.09.1998, 98/04/0117
Im InstZug wurden dem Bf zwei näher beschriebene Gewerbeberechtigungen (Gastgewerbe und Handelsgewerbe) gem 87 Abs 1 Z 1 iVm § 13 Abs 1 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im wesentl ausgeführt, es stehe unbestritten die Verurteilung des Bf durch das LG für Strafsachen Wien vom 25. 9. 1996, GZ …, wegen des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15 , 146 , 147 Abs 3 StGB und des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Monaten fest.