§ 102 Abs 1 Z 3 GewO 1994 idF Nov 1997, BGBl I/63/1997 (Rauchfangkehrer, Besondere Voraussetzungen, Bedarf, objektives Verhältnis von Angebot und Nachfrage; Befürwortung durch Gemeinden, rechtliche Bedeutung, keine)
VwGH 09.09.1998, 98/04/0100
Im BeschwFall hatte die bel Beh der Befürwortung der Gewerbeausübung (Rauchfangkehrerhandwerk) durch den Bf durch zahlreiche der befragten Gden keine rechtl Bedeutung beizumessen. Abw.