§ 81 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Änderung, Genehmigungspflicht; Einschränkung des Genehmigungsantrages, Auflagenvorschreibung ohne Bedachtnahme auf Einschränkung)
VwGH 09.09.1998, 98/04/0066
Im InstZug wurde der Bfin die gewerbebeh Genehmigung zur Änderung ihrer bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung eines Kundenparkplatzes an einem näher bezeichneten Standort unter Vorschreibung von Auflagen erteilt: