§ 75 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Nachbarn, Definition; Gefährdung oder Belästigung durch Errichtung, Bestand oder Betrieb einer Betriebsanlage; Genehmigungsverfahren betreffend Änderung, Liegenschaften und ständiger Aufenthalt außerhalb der Immissionsbereiches der durch Änderung herbeigeführten Emissionen)
§ 81 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Änderung, Genehmigungspflicht)