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VwGH 26. 5. 1998, 98/04/0016 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1999/1763ZfV 1999, 740

§ 2 Abs 1 Z 1, 2 GewO 1994 (Nichtanwendung der GewO, Land- und Forstwirtschaft und deren Nebengewerbe)

§ 2 Abs 4 Z 1-8 GewO 1994 (Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, Typenumschreibung für Tätigkeiten die darunter fallen können)

§ 2 Abs 4 Z 4 lit b GewO 1994 (wo, Dienstleistungen zur Verwertung von organischen Abfällen; organisatorisch enge Verbundenheit zur Land- und Forstwirtschaft, Beurteilung nicht nach Verwertung der Endprodukten, sondern nach Verzahnung der betrieblichen Vorgänge; wirtschaftliche Unterordnung, Beurteilung nach vergleichender Gegenüberstellung)

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