§ 131 Abs 1 GewO 1994 (Gewerbe der Bestatter, Voraussetzung, Bedarfsprüfung, Beschränkung auf Standortgemeinde oder politische Bezirksgrenzen; keine)
VwGH 09.09.1998, 97/04/0079
§ 131 Abs 2 GewO 1994, wonach bei Prüfung der Voraussetzungen des § 131 Abs 1 leg cit insb darauf Bedacht zu nehmen ist, ob durch die G für die Bestattung ausreichend Vorsorge getroffen ist, kann keinesfalls abgeleitet werden, dass sich der Umfang der Bedarfsprüfung auf das Gebiet der StandortG zu beschränken hätte. Ebensowenig ist der Umfang der Bedarfsprüfung gem § 131 Abs 1 GewO 1994 durch die Grenzen des polit Bezirkes, in dem der in Aussicht genommene Standort gelegen ist, bestimmt.