§ 13 Abs 2 TiertransportG-Straße (Anordnungen bei drohender Gefahr für die transportierten Tiere, insb Unterbrechung des Transportes)
§ 13 Abs 3 TiertransportG-Straße (Untersagung der Fortsetzung des Transportes durch Mandatsbescheid)
§ 13 Abs 4 TiertransportG-Straße (Ersatzpflicht des Zulassungsbesitzers für Kosten, die bei Maßnahmen nach Abs 2 oder 3 anfallen; verschuldensunabhängig; lex specialis zu § 76 Abs 2 AVG )