§ 77 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigung, Auflagen, Vorschreibung; keine Projekterweiterung durch Auflagenvorschreibung)
§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, zusätzliche Auflagenvorschreibung; Grundlage für Genehmigung der geänderten Betriebsweise, keine)