§ 94 Abs 5 Krnt AGO (Vorstellung; Bindungswirkung der tragenden Aufhebungsgründe; Verneinung der Bescheidqualität der erstinstanzlichen Erledigung; Grenzen der Bindungswirkung; nachfolgende Erlassung eines Bescheides mit allen Bescheidmerkmalen; kein Verstoß gegen den Grundsatz ne bis in idem, keine Bindung an die Vorstellungsentscheidung im Hinblick auf geänderten Sachverhalt)
VwGH 24.03.1998, 97/05/0003