§ 7 AsylG 1997 (Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, erhebliche Intensität der Maßnahmen, Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme des Schutzes des Heimatstaates; Schläge bei Demonstration, Verhaftung zum Verhör nach Demonstration, Misshandlung ohne Verletzungsfolgen, mangelnde Intensität; Berücksichtigung von Berichten verschiedener Menschenrechtsorganisationen; Kosovo-Albaner)
VwGH 23.09.1998, 98/01/0224