§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Sichtvermerksversagungsgrund; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit; Scheingeschäft; Gesellschaftsgründung; Ausländerbeschäftigung)
§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (ebenso)
§ 2 Abs 4 AuslBG (Voraussetzungen für Annahme einer Schein-Gesellschaftsgründung)