§ 37 Abs 1 FrG (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung, stichhaltige Gründe für die Annahme einer drohenden Gefahr unmenschlicher Behandlung, Strafe oder Todesstrafe im Zielstaat)
§ 37 Abs 2 FrG (Unzulässigkeit der Zurückschiebung oder Zurückweisung bei Gefahr aus Konventionsgründen)