§ 26 Abs 3 EisbG (Veräußerung oder Verpachtung einer Eisenbahn, Eisenbahnstrecke oder eines Teiles des Betriebes, Genehmigungspflicht)
§ 26 Abs 4 EisbG (Veräußerung von Liegenschaften, die Eisenbahnanlagen sind, Genehmigungspflicht)
VwGH 18.02.1998, 97/03/0180