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VwGH 24. 6. 1998, 96/12/0288 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1999/1700ZfV 1999, 723

§ 13a Abs 1 GehG (Übergenüsse, Empfang in gutem Glauben; keiner, Begriff, hier Überstundenentschädigung statt Bereitschaftsentschädigung)

VwGH 24.06.1998, 96/12/0288

1. Auch wenn dem Bf einzuräumen ist, dass die Auseinandersetzung mit den am Bezugszettel verwendeten Kurzbezeichnungen eines gewissen Aufwandes des Bediensteten bedarf und diese Bezugszettel bei den heute gegebenen techn Möglichkeiten wohl für die betroffenen Bediensteten leichter lesbar gestaltet sein könnten, hat der VwGH bei dem gegebenen Sachverhalt keinen Zweifel daran, dass der Bf iSd Theorie der obj Erkennbarkeit nicht als gutgläubig bezeichnet werden kann. Maßgebend ist nämlich nicht die allenfalls auf Grund einer gewissen Sorglosigkeit bestehende subj Gutgläubigkeit des Empfängers (- dagegen spricht aber auch die ursprüngl Aussage des Bf, er habe ohnehin Bedenken gehabt -), sondern ob - obj beurteilt - die Nachvollziehbarkeit der fälschl erfolgten Anweisung bei Anwendung eines durchschnittl Maßes an Sorgfalt in einem solchen Maß gegeben gewesen ist, dass der Bf zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit der an ihn ausgezahlten Beträge hätte haben müssen.

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