§ 1 Abs 1 Wr BauO 1976 (Flächenwidmungsplan; Änderung nur aus wichtigen Rücksichten; Bevorzugung eines Liegenschaftseigentümers; sachliche Rechtfertigung; Verwirklichung eines im öffentlichen Interesse gelegenen Vorhabens; Bezirkspolizeikommissariat)
VwGH 30.06.1998, 97/05/0230