§ 3 Abs 1 Tir BauO (bauliche Anlage; mit dem Boden verbundene Anlagen, zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind; Turmdrehkran)
§ 25 lit e Tir BauO (Bewilligungspflicht; sonstige bauliche Anlage; Turmdrehkran, zum Zweck der Vereisung als Touristenattraktion)