§ 21 Abs 1 Z 2 Stmk BauG 1995 (bewilligungsfreie Vorhaben; kleinere bauliche Anlagen, insbesondere ua Gerätehütten)
§ 21 Abs 1 Z 3 Stmk BauG 1995 (bewilligungsfreie Vorhaben; kleinere bauliche Anlagen, soweit sie mit den in Z 2 angeführten Anlagen und Einrichtungen hinsichtlich Größe und Auswirkungen auf die Nachbarn vergleichbar)