§ 22 Vlbg BauG (Schutz des Ortsbilds; schützenswertes Ortsbild; Aufstellung von Werbetafeln auf Parkplatz eines Supermarkts, der selbst eine Beeinträchtigung des Ortsbildes)
VwGH 30.04.1998, 95/06/0007
An der in der Beschw bezogenen Stelle im GA wird davon gesprochen, dass die Bauten der letzten Jahrzehnte zwar „je jünger desto strukturfremder (seien), sie vermochten aber trotzdem nicht, die bildhafte Qualität und Dominanz der alten Siedlungsstruktur entlang der Landstraße zu überspielen“ und besäßen durchaus Ensemblecharakter. Insgesamt hat der Gutachter das Bestehen eines durchaus qualitätsvoll bildhaften Gesamterscheinungsbildes festgestellt.