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VwGH 30. 6. 1998, 94/05/0358 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1999/1667ZfV 1999, 710

§ 76 Abs 8 Wr BauO (geschlossene Bauweise; Errichtung der Gebäude an Baulinie, Straßenfluchtlinie oder Verkehrsfluchtlinie; Wand kein Gebäude)

§ 97 Wr BauO (allgemeine Vorschriften für die Errichtung baulicher Anlagen; brauchbare Bauprodukte; Holz für Lärmschutzwand nicht grundsätzlich unzulässig)

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