§ 2 Abs 1 BAG (Ergänzende Ausbildung, Zulässigkeit, Ausbildung der „für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend“ im Lehrbetrieb selbst, keine Beurteilung bloß in quantitativer Hinsicht; Qualitative Wertung, hier keine)
VwGH 09.09.1998, 98/04/0070