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VwGH 29. 9. 1998, 96/09/0261 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 1999/1659ZfV 1999, 708

§ 1 Abs 2 lit l AuslBG (Anwendungsbereich, Ausnahmen; Kinder, Begriff; Unterhaltsgewährung, Begriff)

VwGH 29.09.1998, 96/09/0261

1. Die erst nach dem 21. Lebensjahr der Bfin erfolgte bzw wirksam gewordene Adoption durch den Unterhalt gewährenden österr Stb hindert die Anwendung des § 1 Abs 2 lit l AuslBG nicht.

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