§ 1 Abs 2 lit l AuslBG (Anwendungsbereich, Ausnahmen, Kinder; Begriff)
VwGH 29.09.1998, 96/09/0049
Die auf die Gleichstellung der Ehegatten und Kinder österr Stb mit jenen von EWR-Staatsangehörigen gerichtete Ausnahmeregelung des § 1 Abs 2 lit l AuslBG muss - soll die erklärte Absicht des G-Gebers verwirklicht werden - dieselbe inhaltl Bedeutung und Auslegung beigemessen werden, wie der (inhaltsgleichen, nahezu wörtl übereinstimmenden) gemeinschaftsrechtl Best des Art 11 der V 1612/68 EWG. (Zur Auslegung des Begriffes „Unterhaltsgewährung“ in der Best des § 1 Abs 2 lit l AuslBG Hinw VwGH 01.07.1998, 98/09/0048). Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.