§ 55 Abs 4 Tir GWO (Wahlen zum Gemeinderat; gültige Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels; Stimmzettel mit nur Eintragung eines Wahlwerbers; Eintragung des Namen des Wahlwerbers in gleicher Zeile seiner Wählergruppe; Eintragung im Kopf des Stimmzettels; Vorzugsstimme)
VfGH 05.12.1998, W I-3/98