§ 308 Abs 1 ASVG (Überweisungsbetrag an Rechtsträger bei Übernahme eines ASVG-Versicherten in öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis)
§ 308 Abs 4 ASVG (Karenzurlaub eines Beamten, Überweisungsbetrag für die im Karenzurlaub erworbenen Beitragsmonate)