§ 22 Abs 1 Oö ROG 1994 (Widmungskategorien; Wohngebiet; für Wohngebäude, einem dauernden Wohnbedarf dienend; sonstige Anlagen, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnissen vorwiegend der Bewohner)
§ 36 Abs 1 und 2 Oö ROG 1994 (Flächenwidmungsplan, Änderung; Voraussetzungen; Änderung der maßgeblichen Rechtslage, keine)