§ 36a Abs 1 Z 2 WehrG (Befreiung von der Präsenzdienstpflicht; wirtschaftliche Gründe; Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes; bisherige Tätigkeit als Maurer neben landwirtschaftlichem Betrieb)
VwGH 24.02.1998, 97/11/0325
Was die wirtschaftlichen Interessen anlangt, ging die bel Beh davon aus, dass der Bf neben der Führung seines landwirtschaftl Betriebes als Maurer „mit gewöhnlichen Arbeitszeiten“ beschäftigt sei. Bei Leistung des ordentl Präsenzdienstes sei ihm die Arbeitsleistung im eigenen Betrieb „in etwa ähnlichem Umfang“ möglich. Darüber hinaus sei auch eine Mithilfe der Lebensgefährtin des Bf (der Mutter der beiden Kinder des Bf und nunmehrigen Ehefrau) zumutbar. Die tägl Arbeitszeit im landwirtschaftl Betrieb betrage ca 4 Stunden.